Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Visual Brand Stories | Jacqueline Pröll e.U., Hengstlstraße 22, 2384 Breitenfurt bei Wien.

§ 1 Geltung, Vertragsabschluss

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Visual Brand Stories | Jacqueline Pröll e.U. (im Folgenden „Agentur“) und der Kund:in (im Folgenden „Kund:in“) über Leistungen aus den Bereichen Brand Strategie, Branding, Fotografie, Videoproduktion, Social-Media-Content und Website-Erstellung, unabhängig davon, ob es sich um ein Paket, eine Einzelleistung oder eine Jahresbegleitung handelt.

Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Der Vertrag kommt zustande, sobald die Kund:in das Angebot schriftlich (auch per E-Mail) annimmt oder die Agentur die Auftragserteilung schriftlich bestätigt. Abweichende Bedingungen der Kund:in gelten nur, wenn die Agentur ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

Ändert die Agentur diese AGB, informiert sie die Kund:in darüber. Die Änderungen gelten als angenommen, wenn die Kund:in nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerspricht. Auf diese Frist und die konkret geänderten Klauseln weist die Agentur bei der Verständigung ausdrücklich hin. Für Änderungen wesentlicher Leistungsinhalte oder Preise gilt diese Zustimmungsfiktion nicht, hier ist die ausdrückliche Zustimmung der Kund:in erforderlich.

§ 2 Social-Media-Plattformen

Die Agentur weist die Kund:in darauf hin, dass Anbieter von Social-Media-Plattformen (z. B. Meta, Instagram, LinkedIn, TikTok) sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Beiträge, Werbeanzeigen und ganze Profile jederzeit und aus beliebigem Grund einzuschränken, zu entfernen oder abzulehnen. Die Agentur hat auf diese Entscheidungen keinen Einfluss und kann daher nicht dafür einstehen, dass produzierter Content dauerhaft abrufbar bleibt oder Werbeanzeigen wie geplant ausgespielt werden. Die Agentur setzt Content nach bestem Wissen im Einklang mit den jeweils aktuellen Richtlinien der Plattformen um.

§ 3 Konzept- und Ideenschutz

Erstellt die Agentur im Rahmen eines Erstgesprächs, eines Pitches oder einer sonstigen unbeauftragten Präsentation bereits Positionierungsvorschläge, Konzepte, Moodboards oder sonstige kreative Vorschläge, gilt Folgendes:

Sprachliche und gestalterische Teile dieser Vorschläge, die Werkhöhe erreichen, unterliegen dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Auch darüber hinausgehende, noch nicht schutzfähige Ideen (z. B. Positionierungsansätze, Slogans, Bildsprache-Konzepte) sind geschützt, wenn sie eigenständig sind und der vorgeschlagenen Strategie ihre charakteristische Prägung geben.

Die Kund:in verpflichtet sich, diese vorgestellten Ideen und Konzepte nicht außerhalb eines späteren Hauptauftrags mit der Agentur wirtschaftlich zu verwerten oder verwerten zu lassen. Ist die Kund:in der Meinung, eine vorgestellte Idee bereits vor der Präsentation selbst entwickelt zu haben, teilt sie das der Agentur binnen 14 Tagen nach der Präsentation schriftlich mit, unter Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben. Setzt die Kund:in ein vorgestelltes, aber nicht beauftragtes Konzept dennoch um, steht der Agentur ein angemessenes Honorar zu, das sich an dem orientiert, was für eine vergleichbare Beauftragung üblich gewesen wäre.

§ 4 Leistungsumfang, Auftragsabwicklung

a) Beratungs-, Strategie-, Design- und Website-Leistungen
Dazu zählen Brand Strategy Sessions, Positionierung, Branding, Social-Media-Mentoring und Website-Erstellung. Umfang und Anzahl der Leistungen (z. B. Anzahl der Website-Seiten, Dauer der Begleitung) richten sich nach dem gebuchten Paket bzw. der Einzelleistung. Innerhalb des von der Kund:in vorgegebenen Rahmens hat die Agentur bei der Umsetzung Gestaltungsfreiheit.

b) Fotografie- und Videoproduktionsleistungen
Dazu zählen Personal Branding Shootings, B-Roll-Aufnahmen und Reels. Die Anzahl der bearbeiteten Fotos, Clips und Videos richtet sich nach dem gebuchten Paket bzw. der Einzelleistung. Sofern die Kund:in keine schriftlichen Vorgaben macht, ist die Agentur in der Art der Durchführung frei, insbesondere bei Bildauffassung, Aufnahmeort und den eingesetzten fotografischen und technischen Mitteln. Externe Leistungen wie Location-Miete, Haar- und Make-up-Styling sind, sofern nicht ausdrücklich im Preis inkludiert, nicht Bestandteil der Leistung der Agentur und werden nach Aufwand weiterverrechnet. Anfahrten bis 20 km sind im Preis inkludiert, darüber hinaus verrechnet die Agentur die Anfahrt nach Aufwand.

Bildbearbeitung und Retusche: Im Honorar enthalten ist die branchenübliche Bildbearbeitung: Farbkorrektur, Belichtung, Kontrast, Bildausschnitt sowie die gemeinsame Auswahl der zu bearbeitenden Aufnahmen. Retusche, also gezielte Eingriffe an einzelnen Bildern (z. B. Hautunreinheiten, störende Objekte im Hintergrund, Formkorrekturen), ist im Honorar nicht enthalten. Sie wird nur nach gesonderter Beauftragung durch die Kund:in ausgeführt und zum jeweils gültigen Stundensatz gesondert verrechnet.

Videoformate: Reel bezeichnet ein fertig geschnittenes Social-Media-Video mit Konzept, Musik und Untertiteln. B-Roll bezeichnet kurze, unkommentierte Videoclips ohne eigene Dramaturgie. Snippet bezeichnet einen kurzen Ausschnitt aus längerem Videomaterial. Imagefilm bezeichnet ein längeres, erzählerisches Markenvideo. Der genaue Umfang je Format ergibt sich aus dem gebuchten Paket bzw. der Einzelleistung.

c) Mitwirkungspflichten
Die Kund:in stellt der Agentur die für die Auftragserfüllung notwendigen Informationen, Materialien und Zugänge (z. B. zu Website, Social-Media-Accounts, Logos, Markenmaterial) rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen, die dadurch entstehen, dass diese Mitwirkung ausbleibt, gehen nicht zulasten der Agentur.

d) Rechteclearing
Stellt die Kund:in der Agentur eigenes Material zur Verfügung (z. B. Logos, Markenzeichen, Fotos, Texte, abzubildende Produkte), garantiert sie, dass dieses Material frei von Rechten Dritter ist und für den vereinbarten Zweck verwendet werden darf. Sind bei einem Shooting Dritte (z. B. Mitarbeiter:innen, Familienangehörige) abgebildet, sorgt die Kund:in für deren Zustimmung zur Aufnahme und Verwendung. Wird die Agentur deswegen von Dritten in Anspruch genommen, hält die Kund:in sie diesbezüglich vollständig schad- und klaglos.

e) Freigaben
Entwürfe, Konzepte und Rohfassungen gelten als freigegeben, wenn die Kund:in nicht innerhalb von 3 Werktagen nach Übermittlung schriftlich Änderungswünsche mitteilt. Auf diese Frist weist die Agentur bei Übermittlung gesondert hin.

Alle genannten Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 5 Termine

Verschiebung oder Absage durch die Kund:in:

  • mehr als 14 Tage vor dem vereinbarten Termin: kostenlos
  • zwischen 14 und 7 Tagen vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars für diesen Termin
  • weniger als 7 Tage vor dem Termin oder bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Honorars

Bereits entstandene Fremdkosten (z. B. für gebuchte Locations) werden in jedem Fall verrechnet.

Wetter bei Outdoor-Shootings: Bei Shootings im Freien verschiebt die Agentur den Termin bei ungeeigneten Wetterbedingungen kostenfrei auf einen neuen Termin.

Höhere Gewalt: Kann ein Termin aufgrund höherer Gewalt (z. B. Krankheit, Unwetter, behördliche Maßnahmen) nicht wie vereinbart stattfinden, ruht die Leistungspflicht für die Dauer des Hindernisses, die Fristen verlängern sich entsprechend. Dauert die Verzögerung mehr als zwei Monate, können beide Seiten vom Vertrag zurücktreten.

Verzug der Agentur: Gerät die Agentur in Verzug, kann die Kund:in erst zurücktreten, nachdem sie der Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche wegen Verzugs sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur.

Absage durch die Agentur: Muss die Agentur aus wichtigem Grund absagen, bietet sie zeitnah einen Ersatztermin an. Bereits geleistete Zahlungen bleiben davon unberührt oder werden anteilig rückerstattet, sofern kein Ersatztermin zustande kommt.

§ 6 Vorzeitige Auflösung

Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufzulösen, insbesondere wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, die die Kund:in zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird, wenn die Kund:in trotz schriftlicher Abmahnung mit 14-tägiger Nachfrist fortgesetzt gegen wesentliche Pflichten verstößt (z. B. Zahlung, Mitwirkung), oder wenn berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit der Kund:in bestehen und diese trotz Aufforderung keine Vorauszahlung oder Sicherheit leistet.

Die Kund:in ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Nachfristsetzung aufzulösen, insbesondere wenn die Agentur trotz schriftlicher Abmahnung mit angemessener, mindestens 14-tägiger Nachfrist fortgesetzt gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.

Bricht die Kund:in einen erteilten Auftrag ohne wichtigen Grund und ohne Einbindung der Agentur ab oder ändert ihn einseitig, hat sie der Agentur die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Liegt der Abbruch nicht an einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Agentur, steht der Agentur darüber hinaus das gesamte vereinbarte Honorar zu. Mit der Zahlung erwirbt die Kund:in an bereits erbrachten, aber nicht ausgeführten Konzepten und Entwürfen keine Nutzungsrechte, diese sind der Agentur auf Verlangen zurückzustellen.

§ 7 Honorar

Alle genannten Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Barauslagen (z. B. für Material, Druck, externe Dienstleister:innen) werden gesondert nach tatsächlichem Aufwand verrechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Pauschalpreis enthalten sind.

Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Zeichnet sich ab, dass die tatsächlichen Kosten einen schriftlichen Kostenvoranschlag um mehr als 15 % übersteigen, weist die Agentur die Kund:in darauf hin. Widerspricht die Kund:in nicht innerhalb von 3 Werktagen schriftlich unter Angabe einer günstigeren Alternative, gilt die Kostenüberschreitung als genehmigt. Überschreitungen bis 15 % gelten ohne gesonderte Verständigung als von vornherein genehmigt.

§ 8 Zahlung, Eigentumsvorbehalt

Sofern nicht anders vereinbart, ist bei Auftragserteilung eine Anzahlung von 50 % des vereinbarten Honorars fällig, die Restzahlung nach Fertigstellung bzw. vor Übergabe der finalen Dateien. Bei den Paketen Brand Signature und Brand Premium ist auf Wunsch eine Ratenzahlung möglich, die Details werden individuell im Erstgespräch vereinbart. Gerät die Kund:in bei einer vereinbarten Ratenzahlung mit einer Rate in Verzug, kann die Agentur die sofortige Zahlung der gesamten offenen Restschuld verlangen.

Zahlungen sind, sofern auf der Rechnung nicht anders angegeben, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verrechnen sowie die Kosten notwendiger Mahnungen und einer allfälligen Betreibung durch eine:n Rechtsanwält:in oder ein Inkassobüro zu verlangen.

Die Kund:in ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen oder Zahlungen wegen behaupteter Mängel zurückzuhalten, außer die Gegenforderung wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

Alle Arbeitsergebnisse (Dateien, Entwürfe, Designs) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars Eigentum der Agentur. Die Übergabe der finalen Dateien erfolgt erst nach Zahlungseingang.

§ 9 Eigentums- und Nutzungsrecht (Urheberrecht)

Das Urheberrecht an den von der Agentur erstellten Fotografien, Videos, Grafiken, Designs und Texten verbleibt gemäß § 23 Urheberrechtsgesetz bei Visual Brand Stories bzw. bei den jeweils mitwirkenden Kreativen und ist nicht übertragbar. Das gilt auch für Leistungen, bei deren Erstellung die Agentur KI-gestützte Tools einsetzt.

Nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars erhält die Kund:in das Nutzungsrecht, die Arbeitsergebnisse auf ihren eigenen Kanälen in Print und Online zu verwenden, einschließlich redaktioneller Berichterstattung und PR-Zwecken. Eine Weiterveräußerung oder Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte (z. B. Partnerunternehmen, Sponsoren, Zulieferer, fremde Medien) ist untersagt und bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit der Agentur.

Copyright-Vermerk: Bei jeder Veröffentlichung ist die Urheberschaft von Visual Brand Stories kenntlich zu machen:

  • Print: Namensnennung, z. B. „Foto/Video: © Visual Brand Stories“
  • Website: Nennung sowie Verlinkung auf www.visualbrandstories.com
  • Social Media: Verlinkung bzw. Markierung von @visualbrandstories in der Caption der jeweiligen Plattform

Verletzt die Kund:in diese Pflicht oder nutzt Arbeitsergebnisse vor vollständiger Bezahlung, steht der Agentur ein Aufschlag von 100 % auf das vereinbarte Honorar als Entschädigung zu, unbeschadet der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden tatsächlichen Schadens.

Bearbeitungsverbot: Veränderungen an den Arbeitsergebnissen, etwa eigene Nachbearbeitung, Filter, Umgestaltung oder Neuschnitt, sowie die Entnahme einzelner Bilder aus Videomaterial, sind ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Agentur untersagt.

Dateiformate: Die Kund:in erhält Fotos in Druck- und Bildschirmauflösung im marktüblichen JPG- oder TIFF-Format sowie Videos in MP4, HD, 30 FPS. Werden andere Formate benötigt, teilt die Kund:in dies zu Beginn der Produktion mit. Offene Projektdateien (z. B. Photoshop, Illustrator, Premiere) und RAW-Daten sind nicht Teil der Lieferung und werden nicht herausgegeben.

Solange das vereinbarte Honorar nicht vollständig bezahlt ist, bleiben sämtliche Nutzungsrechte bei der Agentur.

§ 10 Kennzeichnung und Referenznutzung

Die Agentur darf die im Rahmen des Auftrags entstandenen Fotografien, Videos und Design-Ergebnisse zur Bewerbung ihrer eigenen Tätigkeit verwenden, insbesondere auf ihrer Website, in ihren Social-Media-Kanälen, in ihrem Portfolio und in Kundenpräsentationen. Ebenso darf die Agentur, vorbehaltlich eines jederzeit möglichen schriftlichen Widerrufs, mit Namen und Logo der Kund:in auf die bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinweisen (Referenzhinweis). Möchte die Kund:in das nicht, widerspricht sie formlos, auch per E-Mail, jederzeit, spätestens jedoch bis zur Übergabe der finalen Dateien. Ein späterer Widerspruch gilt für die zukünftige Verwendung.

§ 11 Gewährleistung

Die Agentur erbringt ihre Leistungen nach bestem Wissen und dem aktuellen Stand ihres Handwerks. Mängel sind der Agentur unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Ablieferung schriftlich mitzuteilen, versteckte Mängel innerhalb von 3 Tagen nach ihrer Entdeckung. Bei begründeter und rechtzeitiger Mängelrüge steht der Agentur nach ihrer Wahl das Recht auf Verbesserung oder Ersatzlieferung zu. Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.

§ 12 Fremdleistungen

Die Agentur darf sich zur Erfüllung des Auftrags qualifizierter Dritter bedienen (z. B. freie Kreative, Editor:innen, Location- oder Hair-and-Make-up-Dienstleister:innen), entweder im eigenen Namen oder, nach vorheriger Information an die Kund:in, im Namen der Kund:in. Sie wählt diese Dritten sorgfältig aus und achtet auf deren fachliche Qualifikation. Sie haftet für deren Leistung wie für eigenes Handeln. Wurden der Kund:in dabei beauftragte Dritte namentlich genannt und gehen deren Verpflichtungen über die Vertragslaufzeit hinaus, tritt die Kund:in in diese Verpflichtungen ein, auch im Fall einer Kündigung aus wichtigem Grund.

§ 13 Haftung

Die Agentur und die für sie tätigen Mitarbeiter:innen, Auftragnehmer:innen und sonstigen Erfüllungsgehilf:innen haften für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und immaterielle Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei zwingenden gesetzlichen Haftungstatbeständen gilt dieser Ausschluss nicht.

Schadenersatzansprüche gegen die Agentur sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt und verjähren innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch nach 3 Jahren ab der schadensbegründenden Handlung.

§ 14 Archivierung

Die Agentur speichert die im Rahmen des Auftrags erstellten Roh- und Bilddateien für die Dauer von einem Jahr nach der Lieferung, danach besteht keine Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung. Für Verlust oder Beschädigung nach Ablauf dieser Frist übernimmt die Agentur keine Haftung.

§ 15 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten der Kund:in erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung der Agentur.

§ 16 Vertraulichkeit

Beide Vertragsparteien behandeln vertrauliche Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, streng vertraulich und geben sie nicht ohne Zustimmung an Dritte weiter.

§ 17 Anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch.

§ 18 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des am Sitz der Agentur sachlich zuständigen Gerichts vereinbart.

§ 19 Hinweis für Verbraucher:innen (Rücktrittsrecht)

Schließt die Kund:in diesen Vertrag als Verbraucher:in ab, also nicht im Rahmen ihrer eigenen unternehmerischen Tätigkeit, und kommt der Vertrag im Fernabsatz zustande (z. B. über die Website, per E-Mail oder Telefon, ohne persönliches Treffen), steht ihr grundsätzlich ein 14-tägiges Rücktrittsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) zu. Beginnt die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch der Kund:in bereits vor Ablauf der Frist mit der Leistung, kann dieses Recht vorzeitig erlöschen. Details und das Muster-Widerrufsformular stellt die Agentur bei Vertragsabschluss gesondert zur Verfügung.

§ 20 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: August 2026

Häufig gefragt

Jedes Foto, das du von uns bekommst, ist bearbeitet. Wir korrigieren Farbe, Kontrast und Belichtung, wählen den richtigen Bildausschnitt und gehen gemeinsam mit dir durch, welche Aufnahmen bearbeitet werden. Das ist im Honorar für dein Shooting enthalten.

Retusche ist etwas anderes. Damit meinen wir gezielte Eingriffe an einzelnen Fotos: ein Pickel verschwindet, ein Kabel im Hintergrund wird wegretuschiert, eine Falte im Hemd wird geglättet. Das ist Handarbeit an jedem einzelnen Bild und braucht Zeit, deshalb ist Retusche nicht im Honorar dabei und wird gesondert beauftragt und verrechnet.

Sag uns beim Erstgespräch oder direkt nach dem Shooting Bescheid, ob du Retusche brauchst. Dann besprechen wir gemeinsam Umfang und Kosten.

Reel: Ein fertiges Video für Social Media, meist 15 bis 60 Sekunden lang, mit Konzept, Schnitt, Musik und Untertiteln. Ein Reel ist sofort postfertig, gedacht für Instagram oder TikTok.

B-Roll: Kurze, geschnittene Videoclips ohne eigene Dramaturgie, zum Beispiel du bei der Arbeit, ein Detail von deinem Schreibtisch, ein Blick aus dem Fenster. B-Roll füllt deinen Content-Kalender zwischen den großen Formaten und macht deine Story-Uploads lebendiger.

Snippet: Ein einzelner, sehr kurzer Ausschnitt aus einem längeren Video, oft nur wenige Sekunden. Ein Snippet zeigt einen Moment, etwa einen Satz aus einem Interview, und eignet sich als Teaser für längeren Content.

Imagefilm: Ein längeres Video, meist zwischen einer und drei Minuten, das deine Marke und deine Geschichte erzählt. Ein Imagefilm läuft auf deiner Website oder bei YouTube, nicht im schnellen Social-Media-Feed.

Welche Formate in deinem Paket enthalten sind, siehst du auf unserer Angebote-Seite oder besprechen wir im Erstgespräch.

Das Urheberrecht bleibt in Österreich immer bei der Person, die ein Foto oder Video gemacht hat, also bei uns. Verkaufen oder übertragen lässt sich das rechtlich nicht, nur vererben. Deshalb möchten wir bei jeder Veröffentlichung deiner Fotos und Videos genannt werden.

Das Nutzungsrecht ist etwas anderes: die Erlaubnis, ein Foto oder Video tatsächlich zu verwenden, zu veröffentlichen und zu verbreiten. Genau dieses Nutzungsrecht bekommst du nach vollständiger Bezahlung deines Honorars für deine eigenen Kanäle in Print und Online, auch für redaktionelle Berichterstattung und PR.

Das Bild gehört uns, die Nutzung gehört dir. Deshalb bitten wir bei jeder Veröffentlichung um Namensnennung oder Verlinkung, genau geregelt in § 9 weiter oben auf dieser Seite.