Foto & Video
Wem deine Personal-Branding-Fotos gehören, was du damit machen darfst und warum die Namensnennung keine Höflichkeit ist.
Nach der Lieferung kommt regelmäßig die Frage: gehören die Fotos jetzt mir? Die Antwort besteht aus zwei Teilen, und die beiden werden im Alltag ständig verwechselt. Das eine ist das Urheberrecht, das andere das Nutzungsrecht.
In Österreich bleibt das Urheberrecht immer bei der Person, die ein Foto oder Video gemacht hat. Verkaufen oder übertragen lässt es sich rechtlich nicht, nur vererben. Daran ändert auch die Rechnung nichts, die du bezahlst.
Das Nutzungsrecht ist die Erlaubnis, ein Foto oder Video tatsächlich zu verwenden, zu veröffentlichen und zu verbreiten. Genau das bekommst du nach vollständiger Bezahlung deines Honorars.
Der kurze Merksatz: das Bild gehört mir, die Nutzung gehört dir.
Deine eigene Website, deine Social-Media-Profile und Presse. Wenn ein Magazin über dich schreibt und ein Foto braucht, ist das abgedeckt, in Print und online.
Zeitlich und räumlich gibt es dabei keine Begrenzung. Du musst also nicht nach zwei Jahren neu verhandeln, nur weil das Bild noch auf deiner Startseite liegt.
Weiterverkauf ist nicht zulässig. Du darfst die Fotos nicht an Dritte weitergeben, damit die sie für ihre eigenen Zwecke verwenden.
Alles, was über deine eigenen Kanäle und Pressearbeit hinausgeht, klären wir vorher kurz miteinander. Meistens dauert das eine Nachricht.
Bei jeder Veröffentlichung gehört eine Nennung dazu. Auf Social Media wird das gerne vergessen, und ich verstehe, wie das passiert, im Posting-Alltag denkt niemand zuerst an die Fotografin.
Was mir dagegen aufstößt, ist die Nennung als Verhandlungsmasse. Es kam schon vor, dass mich Interessentinnen um eine Preisreduktion gebeten haben und mir im Gegenzug angeboten haben, mich namentlich zu nennen.
Die Nennung ist kein Geschenk an mich und kein Argument im Preisgespräch. Sie steht mir zu, sie ist verpflichtend, und sie kostet dich nichts. Wenn sie irgendwo fehlt, erinnere ich daran, und in den allermeisten Fällen ist sie zwei Minuten später nachgetragen.
In Print reicht die Namensnennung. Auf deiner Website Name und Link auf visualbrandstories.com. Auf Social Media eine Verlinkung in der Caption.
Genau so steht es auch in meinen AGB, damit du im Zweifel nachlesen kannst.
Diese Regelung gibt dir mehr Freiheit als in vielen Branchen üblich. Du kannst deine Bilder überall dort einsetzen, wo deine Marke stattfindet, ohne Ablaufdatum und ohne Nachlizenzierung.
Was in deinem Paket steckt und wie viele Fotos du bekommst, siehst du in der Kachel Fotos und Videos.
FAQ
Dir gehört das Nutzungsrecht, also die Erlaubnis, die Bilder zu verwenden und zu veröffentlichen. Das Urheberrecht bleibt in Österreich immer bei der Person, die das Foto gemacht hat, es lässt sich rechtlich nicht übertragen.
Auf deiner eigenen Website, auf deinen Social-Media-Profilen und für Presse, in Print und online. Zeitlich und räumlich unbegrenzt.
Weiterverkauf und Weitergabe an Dritte für deren eigene Zwecke sind nicht zulässig. Wenn du etwas planst, das über deine eigenen Kanäle hinausgeht, schreib mir kurz, dann klären wir das.
Ja. Die Nennung ist verpflichtend und keine Höflichkeit. In Print der Name, auf deiner Website Name und Link, auf Social Media eine Verlinkung in der Caption.
Dann erinnere ich daran. Meistens ist es ein Versehen und schnell nachgetragen, damit ist die Sache erledigt.